Kosten & Infos

Alles, was du wissen solltest – damit der See bleibt, wie er ist.

Allgemeines:

Der Trenchlake (C&R Lake) befindet sich nördlich der Stadt Völkermarkt in Kärnten, in der Nähe der Burgruine Waisenberg. Mit einer Größe von ca. 3,3ha und einer Tiefe von max. 2m, westlich umgeben von Wäldern, jedoch östlich an der B82 – Seeberg Straße liegend. Im östlichen Teil des Trenchlakes gibt es sehr viele Schilfgürtel, die sich vor allem zum Raubfisch angeln eignen. Hauptbestände sind Karpfen und Hecht. Da der See Jahrzehnte lang nicht befischt wurde können noch keine genauen und ehrlichen Angaben zu Größen gemacht werden.
Weiterer nachgewiesener Fischbestand: Armur, Barsch, Tolstolop, Brachse, Schleie, div. Weißfische. Das besondere an diesem See ist jedoch, dass es nur einen Angelplatz im Bereich der Hütte gibt. Dh. ihr fischt allein am See. Der Code für den Schlüsseltresor wird bei Buchung bekanntgegeben.

Kosten:

Bankverbindung:

Fischerhütte (ab 24h Karte)

Geländeordnung:

Fischerordnung:

Versorgung:

Zufahrt:

Gefahren & Haftung:

Jede Person betritt das Areal auf eigene Gefahr, oder auf Gefahr der Aufsichtsperson oder des Besitzers. Eltern haften für ihre Kinder! – Für Diebstähle und Schäden wird keine Haftung übernommen. Für Schäden durch Hunde oder Kinder haften deren Besitzer, Eltern oder Aufsichtspersonen. Das Befahren des Areals, sowie das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Der Lizenznehmer (Angler) hat seine Begleitpersonen und Besucher über die Gefahren und Haftung in Kenntnis zu setzen. Für Personen unter 18 Jahren gilt das Kärntner Jugendschutzgesetz. Mindestalter Fischer: 14 Jahre! Mindestalter Hauptlizenznehmer 21 Jahre!

Mißachtung der Regeln & Folgen:

Den Anweisungen des Lizenzgebers, sowie dessen Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Eine Missachtung der Fischereiordnung, des Kärntner Landessicherheitsgesetz, dem Kärntner Naturschutzgesetz, den Anweisungen des Lizenzgebers, oder dessen Aufsichtsorganes führt zu einem sofortigen Lizenzentzug, ohne Anrecht auf Rückerstattung des bereits geleisteten Betrages, sowie einen umgehenden Geländeverweis = Besitzstörungsklage. Bei Diebstahl, Fischdiebstahl oder Fischentnahme droht dem Angler zuzüglich zum Lizenzentzug und Geländeverweis noch eine Anzeige gem. StGb und sowie eine Privatrechtsklage. Schadensersatz! Bei Sturm & Unwetter, Hagel oder Naturkatastrophen oder höher Gewalt übernimmt der Angler/Gast die komplette Haftung, Verantwortung und Kosten für sein Hab & Gut (auch KFZ, wie Auto, Anhänger usw.) selbst!

Sonstiges:

Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen können mündlich, aber auch schriftlich erfolgen. Der Lizenznehmer, nimmt mit seiner Reservierung und Zahlung der Ausfallsicherung und Kauf der Lizenz dies zur Kenntnis, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn es zu Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen kommt.

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